Ordnungswidrigkeiten

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Mit einer Ordnungswidrigkeit wird in Deutschland eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln bezeichnet, die zumeist mit einer Geldbuße, einer Auflage oder etwa einem Fahrverbot geahndet wird.

Klassische verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, die einen Strafzettel oder Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann, zur Folge haben, sind unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/ Rauschmitteln – § 24a StVG
  • Handy am Steuer
  • Fahren ohne TÜV
  • Ladungssicherung
  • Lenkzeitüberschreitung

Besondere Konsequenzen drohen einem Fahranfänger bei einem Verkehrsverstoß in der Probezeit.

Bei Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsmessungen und Rotlichtblitzern hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt: Nicht jede Messanlage arbeitet zuverlässig und weist zum Teil deutliche Messfehler auf. Auch ist nicht jedes Lichtbild einer Messeinrichtung geeignet, um einen Fahrzeugführer eindeutig zu identifizieren.

Deshalb macht es Sinn, Bußgeldbescheide prüfen zu lassen.

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Frank Kunkel
Frank Kunkel

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Dozent für Baurecht an der TU Dresden

UtA Krüger

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kirsten Kunkel

Betriebswirtin (WA) 
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) 
Mediatorin (DAA)
zertifizierte Verfahrensbeiständin

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