Kunkel § Rechtsanwälte Fachanwälte / Vehrkehrsrecht

Das Bußgeldverfahren für Sie kurz erklärt.

Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, musste sich möglicherweise schon einmal mit dem Vorwurf auseinandersetzen, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben.

Die Nichteinhaltung eines Tempo-Limits, das Überfahren einer roten Ampel oder ein zu dichtes Auffahren auf das vor einem fahrende Fahrzeug seien hier beispielhaft gemeint.

Vorwürfe, welche auf den ersten Blick harmlos klingen. Jedoch können bereits unbeabsichtige Verstöße erhebliche Folgen haben, vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Mit diesem Beitrag soll in gebotener Kürze das Bußgeldverfahren sowie der praktische Umfang für Betroffene erläutert werden, damit eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe möglich ist.

Das Bußgeldverfahren gliedert sich in drei Abschnitte: das Vorverfahren, das Zwischenverfahren sowie das gerichtliche Verfahren.

Im Vorverfahren ermittelt die Verwaltungsbehörde, teilweise unter Zuhilfenahme der Polizei, welche den Sachverhalt festgestellt oder aufgenommen hat, die Hintergründe des Verstoßes. Dazu wird dem Betroffenen auch der Anhörungsbogen übersandt. Anschließend entscheidet die Behörde, nachdem der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt wurde, über den weiteren Fortgang des Verfahrens, mithin darüber, oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird oder nicht.

Deshalb ist Betroffenen anzuraten, auch wenn das in gutem Willen geschieht, sich auf keinen Fall zur Sache zu äußern, sondern nur die eigenen Personalien (denn dazu ist der Betroffene verpflichtet) mitzuteilen. Auch Aussagen, dass man (als Betroffener) an dem fraglichen Tag am fraglichen Ort unterwegs war, sollte man vermeiden.

Das sich anschließende Zwischenverfahren beginnt, wenn dem Betroffenen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Dieser hat nun die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingegangen sein muss.

Im Rahmen des Zwischenverfahrens hat nunmehr die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, den von ihr erlassenen Bußgeldbescheid noch einmal zu überprüfen (schließlich unterlaufen auch Behörden Fehler).

Hält die Behörde an dem Bußgeldbescheid fest, leitet die Behörde die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, welche darüber entscheidet, ob das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt oder die Akte dem Amtsgericht zur Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens vorgelegt wird.

In der Regel wird dann vom zuständigen Richter am Amtsgericht auch ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt (in Ausnahmefällen kann auch ohne Hauptverhandlung und durch gerichtlichen Beschluss entschieden werden).

Spätestens jetzt sollte der Betroffene einen Anwalt konsultieren, um die Möglichkeiten einer sachgerechten Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe zu erörtern. Denn so zahlreich auch mögliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind, so verschieden sind auch die Möglichkeiten der Verteidigung.

So können beispielweise Geschwindigkeitsmessungen von einem Sachverständigen untersucht werden (sog. verkehrstechnische Gutachten). Auch kann mit Hilfe eines anthropologischen Sachverständigengutachtens festgestellt werden, ob der Betroffene überhaupt mit der Person, welche zum Tatzeitpunkt hinter dem Steuer saß und „fotografiert“ wurde, identisch ist.

In jedem Fall sollten sich Betroffene jedoch merken, zur Sache keine Äußerungen zu tätigen, auch nicht am Ort des Geschehens oder gegenüber Zeugen, denn auch diese werden u.U. von der Polizei befragt, sodass schlussendlich die Äußerungen des Betroffenen doch aktenkundig werden.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich bereits vor dem Hintergrund, dass dieser Einsicht in die Verwaltungsakte beantragen und somit zunächst erörtert werden kann, an welcher Stelle sich Verteidigungsmöglichkeiten gegen den erhobenen Vorwurf ergeben.

Dabei stehen die Chancen gar nicht so schlecht, wie oft gedacht: Wie bereits angeführt, unterlaufen auch den Behörden Fehler, sodass beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen falsch sind oder Bußgeldbescheide an formellen Fehlern leiden. Im Ergebnis hält ein nicht unerheblicher Teil der Bußgeldbescheide einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

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